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Eine überwiegend im Bereich der Klinischen Chemie absolvierte Tätigkeit rechtfertigt nicht die Annahme einer Weiterbildungszeit für die Facharztbezeichnung Biochemie OVG NRW Urtei…

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 10 bis 12

Dokument
67934
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2002
Jahrgang 14
Seiten
10 bis 12
Erschienen: 2002-01-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger erstrebt die Anerkennung zum Führen der Facharztbezeichnung Biochemie. Er verweist dazu auf eine mehrjährige Tätigkeit als Leiter der Abteilung Humanmedizin eines staatlichen Untersuchungsamtes, die zum großen Teil in der Klinischen Chemie erfolgt sei. Die Beklagte lehnt den Antrag auf Anerkennung ab, weil der Kläger nicht den Nachweis einer überwiegenden vierjährigen Tätigkeit im Gebiet der Biochemie erbracht habe.

Schlagworte

URTEIL WEITERBILDUNG ARZT Der Arzt und sein Recht Frankfurt