CareLit Fachartikel
Eine überwiegend im Bereich der Klinischen Chemie absolvierte Tätigkeit rechtfertigt nicht die Annahme einer Weiterbildungszeit für die Facharztbezeichnung Biochemie OVG NRW Urtei…
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 10 bis 12
Dokument
67934
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger erstrebt die Anerkennung zum Führen der Facharztbezeichnung Biochemie. Er verweist dazu auf eine mehrjährige Tätigkeit als Leiter der Abteilung Humanmedizin eines staatlichen Untersuchungsamtes, die zum großen Teil in der Klinischen Chemie erfolgt sei. Die Beklagte lehnt den Antrag auf Anerkennung ab, weil der Kläger nicht den Nachweis einer überwiegenden vierjährigen Tätigkeit im Gebiet der Biochemie erbracht habe.
Schlagworte
URTEIL
WEITERBILDUNG
ARZT
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt