CareLit Fachartikel
Arzt muss sich nicht über Freizeitverhalten seines Patienten informieren Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 24. April 2001
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 12 bis 14
Dokument
67935
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall bekam ein Patient von seinem Arzt Fahrten mit dem Taxi in Höhe von rund 4.000 DM zu ärztlichen Behandlungen verordnet. Weil ein Mitarbeiter der Krankenkasse den Versicherten auf einer Tanzveranstaltung sah, verlangte die Kasse den Betrag vom Arzt zurück. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass der Arzt nicht schuldhaft gehandelt habe, denn er habe von dem Freizeitverhalten des Versicherten nichts gewußt.
Schlagworte
URTEIL
PATIENT
HAUSARZT
KOSTENERSTATTUNG
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt