CareLit Fachartikel
Zeitliche Grenzen der Rechtskraft in Arzthaftungssachen OLG Saarbrücken, Urteil vom 12. Juli 2000
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 17 bis 20
Dokument
67937
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Arzthaftpflichtverfahren ist der Lebenssachverhalt wegen der richterlichen Aufklärungspflicht nicht auf die beanstandeten Behandlungsfehler begrenzt, sondern erstreckt sich auf das gesamte Behandlungsgeschehen. Deshalb wird auch ein Behandlungsfehler, der im Vorprozess nicht thematisiert wurde, vom Streitgegenstand erfasst.
Schlagworte
URTEIL
HAFTUNGSRECHT
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt