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Zeitliche Grenzen der Rechtskraft in Arzthaftungssachen OLG Saarbrücken, Urteil vom 12. Juli 2000

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 17 bis 20

Dokument
67937
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2002
Jahrgang 14
Seiten
17 bis 20
Erschienen: 2002-01-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

In Arzthaftpflichtverfahren ist der Lebenssachverhalt wegen der richterlichen Aufklärungspflicht nicht auf die beanstandeten Behandlungsfehler begrenzt, sondern erstreckt sich auf das gesamte Behandlungsgeschehen. Deshalb wird auch ein Behandlungsfehler, der im Vorprozess nicht thematisiert wurde, vom Streitgegenstand erfasst.

Schlagworte

URTEIL HAFTUNGSRECHT Der Arzt und sein Recht Frankfurt