CareLit Fachartikel

Betrug zum Nachteil der KÄV durch verdeckte Anstellungsverhältnisse in Gemeinschaftspraxen OLG Koblenz, Urteil vom 2. März 2000

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 20 bis 22

Dokument
67938
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2002
Jahrgang 14
Seiten
20 bis 22
Erschienen: 2002-01-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Ein Vertragsarzt darf einen ganztags oder zwei halbtags beschäftigte Ärzte anstellen. Zusätzlich gelten strengere Budgetierungen als bei Gemeinschaftspraxen. Wer eine Mehrzahl von Ärzten tatsächlich im Angestelltenverhältnis beschäftigt, um den eigenen Gewinn zu fördern, nach außen hin aber die Führung einer Gemeinschaftspraxis vortäuscht und dadurch die Zulassung der angestellten Ärzte als Vertragsärzte ermöglicht, um zugleich in den Genuss der höheren Budget-Regelungen zu kommen, handelt gegen das Gesetz.

Schlagworte

URTEIL BETRUG ARZTPRAXIS ANGESTELLTER Der Arzt und sein Recht Frankfurt