CareLit Fachartikel
Betrug zum Nachteil der KÄV durch verdeckte Anstellungsverhältnisse in Gemeinschaftspraxen OLG Koblenz, Urteil vom 2. März 2000
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2002 · Heft 1 · S. 20 bis 22
Dokument
67938
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Vertragsarzt darf einen ganztags oder zwei halbtags beschäftigte Ärzte anstellen. Zusätzlich gelten strengere Budgetierungen als bei Gemeinschaftspraxen. Wer eine Mehrzahl von Ärzten tatsächlich im Angestelltenverhältnis beschäftigt, um den eigenen Gewinn zu fördern, nach außen hin aber die Führung einer Gemeinschaftspraxis vortäuscht und dadurch die Zulassung der angestellten Ärzte als Vertragsärzte ermöglicht, um zugleich in den Genuss der höheren Budget-Regelungen zu kommen, handelt gegen das Gesetz.
Schlagworte
URTEIL
BETRUG
ARZTPRAXIS
ANGESTELLTER
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt