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Pflegekräften steht unter Umständen aus Gewissensgründen ein verfassungsrechtlich garantiertes - und arbeitsrechtlich bedeutsames - Weigerungsrecht zu

Schell, W. · intensiv, Stuttgart · 2003 · Heft 5 · S. 147 bis 149

Dokument
68068
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 5 / 2003
Jahrgang 11
Seiten
147 bis 149
Erschienen: 2003-05-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um das Urteil des Oberlandesgerichts München vom Februar 2003. Inhalt der Verhandlung war der Patient Peter K. , der seit seinem Suizidversuch an einem apallischen Syndrom im Sinne eines Wachkomas leidet und künstlich ernährt wird und die Forderung seines Rechtlichen Betreuers nach der Herbeiführung des Todes von Peter K. , sowie die Weigerung des Pflegepersonals, den entsprechenden Anordnungen des Arztes Folge zu leisten.

Schlagworte

HEIMTRÄGER PATIENTENWÜNSCHE PATIENTENTÖTUNG PATIENTENRECHT STERBEHILFE RECHTSPRECHUNG RECHT URTEIL ERNÄHRUNG TOD BEURTEILUNG MENSCHEN MUND TODESURSACHE PATIENTEN LEBEN