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Streng geprüft Schlaflabore müssen in Deutschland hohe Anforderungen an die Qualität ihrer Arbeitsprozesse und Ergebnisse erfüllen

Fischer, P. · Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover · 2003 · Heft 6 · S. 20 bis 21

Dokument
68142
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover
Autor:innen
Fischer, P.
Ausgabe
Heft 6 / 2003
Jahrgang 76
Seiten
20 bis 21
Erschienen: 2003-06-01 00:00:00
ISSN
0028-9795
DOI

Zusammenfassung

Ab 2004 müssen Schlaflabore nachweisen, dass sie sich unter der Leitung von Schlafmedizinern befinden, die den Qualifikationsnachweis Somnologie erworben haben. Neben der Qualifikation der Ärzte, des technischen und pflegerischen Personals stehen in der Schlafmedizin auch die Prozesse und Ergebnisse im Blickpunkt der Qualitätssicherung.

Schlagworte

SCHLAFLABOR QUALITÄTSMANAGEMENT QUALITÄTSSICHERUNG Niedersächsisches Ärzteblatt Hannover