CareLit Fachartikel
Streng geprüft Schlaflabore müssen in Deutschland hohe Anforderungen an die Qualität ihrer Arbeitsprozesse und Ergebnisse erfüllen
Fischer, P. · Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover · 2003 · Heft 6 · S. 20 bis 21
Dokument
68142
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ab 2004 müssen Schlaflabore nachweisen, dass sie sich unter der Leitung von Schlafmedizinern befinden, die den Qualifikationsnachweis Somnologie erworben haben. Neben der Qualifikation der Ärzte, des technischen und pflegerischen Personals stehen in der Schlafmedizin auch die Prozesse und Ergebnisse im Blickpunkt der Qualitätssicherung.
Schlagworte
SCHLAFLABOR
QUALITÄTSMANAGEMENT
QUALITÄTSSICHERUNG
Niedersächsisches Ärzteblatt
Hannover