CareLit Fachartikel
Packungsbeilage von Arzneimitteln Über die Diskrepanz zwischen dem Anspruch des Patienten und der Realität
Buchberger, D. · Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 33 bis 36
Dokument
68143
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Packungsbeilage eines Arzneimittels soll es dem Patienten ermöglichen, Umstände zu erkennen, bei denen er das Arzneimittel nicht einsetzen darf, Wechselwirkungen vermeiden helfen und über mögliche Nebenwirkungen informieren. Vom Gesetzgeber wurde festgelegt, dass die Infomationen allgemeinverständlich in deutscher Sprache zu verfassen sind.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
PATIENT
PATIENTENINFORMATION
Patienten Rechte
Frankfurt