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Misslungene Schönheits-OP ohne Schmerzensgeld bei Anspruchsverzicht OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. August 2002

Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 52 bis 53

Dokument
68146
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2003
Jahrgang 2
Seiten
52 bis 53
Erschienen: 2003-06-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall unterzog sich die Klägerin bei dem Beklagten, einem niedergelassenen Chirurgen, einer Schönheitsoperation, bei der unter anderem zwei vertikal von den Nasenflügeln zur Oberlippe verlaufende Falten beseitigt werden sollten. Nach dem Eingriff kam es bei der Klägerin zu einer Herpesinfektion, außerdem behielt sie zwei Narben zurück. Im Hinblick darauf schlossen die Parteien eine schriftliche Vereinbarung. Das OLG Düsseldorf entschied, wenn ein Patient nach einer misslungenen Schönheitsoperation schriftlich auf weitergehende Ansprüche verzichtet, kann sich der behandelnde Arzt darauf berufen.

Schlagworte

URTEIL OPERATION AMBULANTE PATIENTENRECHT Patienten Rechte Frankfurt