Misslungene Schönheits-OP ohne Schmerzensgeld bei Anspruchsverzicht OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. August 2002
Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 52 bis 53
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall unterzog sich die Klägerin bei dem Beklagten, einem niedergelassenen Chirurgen, einer Schönheitsoperation, bei der unter anderem zwei vertikal von den Nasenflügeln zur Oberlippe verlaufende Falten beseitigt werden sollten. Nach dem Eingriff kam es bei der Klägerin zu einer Herpesinfektion, außerdem behielt sie zwei Narben zurück. Im Hinblick darauf schlossen die Parteien eine schriftliche Vereinbarung. Das OLG Düsseldorf entschied, wenn ein Patient nach einer misslungenen Schönheitsoperation schriftlich auf weitergehende Ansprüche verzichtet, kann sich der behandelnde Arzt darauf berufen.