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Ratgeber ist keine unzulässige Anleitung zur Selbstmedikation OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 20. März 2003
Pharma Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 211 bis 215
Dokument
68186
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Frankfurt/Main kommt zu der Auffassung, dass keine unzulässige Anleitung zu Selbstmedikation vorliegt, wenn in einer Ratgeberbroschüre eines pharmazeutischen Unternehmens Symptome bestimmter Krankheiten geschildert und im Anschluss daran zur Behandlung geeignete Medikamente beworben werden, soweit Symptome geschildert werden, die dem Verbraucher ohne weiteres geläufig sind.
Schlagworte
BROSCHÜRE
ARZNEIMITTEL
MARKETING
URTEIL
Pharma Recht
Frankfurt