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Zur Werbung für ein Fertigarzneimittel mit in vitro-Vergleich LG Darmstadt, Urteil vom 11. Juni 2002

Pharma Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 215 bis 218

Dokument
68187
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2003
Jahrgang 25
Seiten
215 bis 218
Erschienen: 2003-06-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die streitenden Parteien sind konzerngebundene Tochtergesellschaften. Beide Unternehmen vertreiben Medikamente zur Behandlung der Krankheit morbus Fabry. Bei Untersuchungen zu einer Vergleichsstudie wurden in vitro die biochemischen Eigenschaften der Proteine beider Medikamente untersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass die Produkte strukturell sehr ähnlich und funktionell gleichwertig sind. Gestritten wird nun um die niedrige Dosierung des einen Medikamentes.

Schlagworte

URTEIL MARKETING ARZNEIMITTEL Pharma Recht Frankfurt