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Zur Werbung für ein Fertigarzneimittel mit in vitro-Vergleich LG Darmstadt, Urteil vom 11. Juni 2002
Pharma Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 215 bis 218
Dokument
68187
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die streitenden Parteien sind konzerngebundene Tochtergesellschaften. Beide Unternehmen vertreiben Medikamente zur Behandlung der Krankheit morbus Fabry. Bei Untersuchungen zu einer Vergleichsstudie wurden in vitro die biochemischen Eigenschaften der Proteine beider Medikamente untersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass die Produkte strukturell sehr ähnlich und funktionell gleichwertig sind. Gestritten wird nun um die niedrige Dosierung des einen Medikamentes.
Schlagworte
URTEIL
MARKETING
ARZNEIMITTEL
Pharma Recht
Frankfurt