CareLit Fachartikel
Wer muss Krankenhauskosten übernehmen? OLG Köln, Urteil vom 7. Oktober 1998
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 7 · S. 83 bis 85
Dokument
68374
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Allein der Patient muss für anfallende Kosten aus seinem Krankenhausaufenthalt aufkommen und nicht die Person, die ihn eingeliefert und angemeldet oder dabei begleitet hat. Eine anders lautende Klausel in Aufnahme-Formularen ist unwirksam, weil der Anmeldende lediglich in Vertretung des Kranken auftritt.
Schlagworte
KOSTENERSTATTUNG
URTEIL
PATIENTENAUFNAHME
Krankenhaus und Recht
Frankfurt