CareLit Fachartikel
Zur Werbung mit einem Hinweis auf ärztliche Gutachten und auf ärztliche Empfehlungen HansOLG Hamburg, Urteil vom 28. November 2002
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 7 · S. 66 bis 68
Dokument
68380
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gericht entschied, dass es sich um Werbung mit einem Hinweis auf ärztliche Gutachten und auf ärztliche Empfehlungen handelt, wenn zur cholesterinspiegelsenkenden Wirkung einer Diät- Halbfettmargarine auf aktuelle Studien und auf Empfehlungen von Experten Bezug genommen wird.
Schlagworte
URTEIL
MARKETING
NAHRUNGSMITTEL
Lebensmittel und Recht
Frankfurt