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Werbung für Müsliriegel Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 6. März 2003
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 7 · S. 68 bis 72
Dokument
68381
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall nimmt die Klägerin die Beklagte auf Unterlassung der Bewerbung ihres Produktes kinder country mit einem TV-Spot in Anspruch. In dem Fernsehspot wird ein überdimensionaler, sehr biegsamer und vor Staub sprühender Getreideriegel gezeigt, der zäh wie Gummi und staubtrocken ist. Dies stellt keine unzulässige Herabsetzung der Gattung der Müsliriegel dar.
Schlagworte
MARKETING
NAHRUNGSMITTEL
URTEIL
Lebensmittel und Recht
Frankfurt