CareLit Fachartikel
Zum Verbot krankheitsbezogener Werbung für Lebensmittel
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 7 · S. 75 bis 79
Dokument
68383
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das HansOLG entscheidet, dass die Angabe, das Immunsystem werde durch ein Nahrungsmittel angeregt, beschreibe nach dem Verständnis des Verbrauchers keinen Vorgang, der über das normale Maß von Schwankungen der Körperfunktionen, denen jeder Körper ausgsetzt sei, hinausgehe.
Schlagworte
URTEIL
NAHRUNGSMITTEL
MARKETING
Lebensmittel und Recht
Frankfurt