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Zur Werbung für Mikromassage-Hosen OLG Köln, Urteil vom 17. Juli 2002
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 7 · S. 62 bis 63
Dokument
68389
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Rechtsstreit geht es um die Werbung für die sog. M. S. Mikromassage-Hose. Diese wird vom OLG Köln dem Bereich der Kosmetik zugerechnet, weil sie kosmetische Wirkung hat, insbesondere zu einer Straffung des Bindegewebes, zu einer verbesserten Durchblutung und eine dadurch bewirkten frischen Hautfarbe führen soll. Der Beitrag stellt die Entscheidungsgründes des OLG Köln dar.
Schlagworte
MARKETING
URTEIL
MedizinProdukte Recht
Frankfurt