CareLit Fachartikel
Anspruch auf Intensivzulage neben Psychiatriezulage - Einheit für Intensivmedizin in einem Landeskrankenhaus
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2003 · Heft 7 · S. 292 bis 296
Dokument
68412
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BAG kommt zu der Auffassung, dass Wachstationen in psychiatrischen Kliniken, die nicht für Intensivbehandlung und Intensivüberwachung im Sinner der Richtlinien eingerichtet sind, keine Einheiten für Intensivmedizin im Sinne der Protokollerklärung sind. Die hier beschäftigten Angestellten haben daher keinen Anspruch auf die sog. Intensivzulage.
Schlagworte
URTEIL
ZULAGENREGELUNG
PSYCHIATRISCHES KRANKENHAUS
PflegeRecht
Neuwied