CareLit Fachartikel

Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2003 · Heft 7 · S. 311 bis 324

Dokument
68417
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 7 / 2003
Jahrgang 7
Seiten
311 bis 324
Erschienen: 2003-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Fall streiten der Arbeitgeber, ein Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes, und der Betriebsrat über die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Schichtund Dienstplanung. In der Vereinbarung sind Arbeitszeiten vorgesehen, die sich unter Einbeziehung von Bereitschaftsdienst auf mehr als 48 Stunden in der Woche belaufen. Der Betriebsrat ist der Auffassung, eine Wochenarbeitszeit von mehr als 48 Studen sei unzulässig.

Schlagworte

URTEIL BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT PflegeRecht Neuwied