CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2003 · Heft 7 · S. 311 bis 324
Dokument
68417
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall streiten der Arbeitgeber, ein Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes, und der Betriebsrat über die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Schichtund Dienstplanung. In der Vereinbarung sind Arbeitszeiten vorgesehen, die sich unter Einbeziehung von Bereitschaftsdienst auf mehr als 48 Stunden in der Woche belaufen. Der Betriebsrat ist der Auffassung, eine Wochenarbeitszeit von mehr als 48 Studen sei unzulässig.
Schlagworte
URTEIL
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITSZEIT
PflegeRecht
Neuwied