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Sofortvollzug in der Nachzulassung unzulässig Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 23. Mai 2003
Pharma Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 7 · S. 237 bis 241
Dokument
68438
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall hatte der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin wiederherzustllen Erfolg. Nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann das Gericht der Hauptsache auf Antrag die aufschiebende Wirkung in den Fällen wiederherstellen, in denen von der Behörde die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse eines Beteiligten besonders angeordnet wird.
Schlagworte
URTEIL
ARZNEIMITTELGESETZ
Pharma Recht
Frankfurt