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Zur Nachahmung fremder Werbung mit Verwechslungsgefahr Oberster Gerichtshof Wien, Beschluss vom 25. März 2003
Pharma Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 7 · S. 252 bis 255
Dokument
68442
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im dargestellten Fall vertreiben die beiden streitenden Parteien genetische Arzneimittel. Für die Präparateübersicht verwendet die beklagte Partei ebenso wie die Klägerin eine dreiteilig ausfaltbare Übersichtstabelle, die jedoch fünf vertikale Spalten aufweist. Die Klägerin begehrt Unterlassung.
Schlagworte
URTEIL
ARZNEIMITTEL
MARKETING
Pharma Recht
Frankfurt