CareLit Fachartikel
Das Urteil
Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 8 · S. 12 bis 13
Dokument
68487
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof hat nun festgelegt, dass das Vormundschaftsgericht über einen Behandlungsabbruch mitentscheiden muss. Auch bei Vorlage einer Patientenverfügung kann das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden. Der Autor stellt das Urteil des Bundesgerichtshofes vom März 2003 vor.
Schlagworte
PATIENTENVERFÜGUNG
VORMUND
STERBEHILFE
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
RECHT
URTEIL
Vormundschaftsgericht
Festgelegt
Einen
Behandlungsabbruch
Mitentscheiden
Vorlage
Eingeschaltet
Autor
Stellt