CareLit Fachartikel

Teilzeitwünsche müssen verhandelt werden

Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 8 · S. 17

Dokument
68489
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.; Prieß, T.
Ausgabe
Heft 8 / 2003
Jahrgang 42
Seiten
17
Erschienen: 2003-08-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Februar 2003. Das Gericht befand, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, den Teilzeitwunsch eines Mitarbeiters zu verhandeln. Selbiges gilt ebenfalls für die Verkürzung oder Neuverteilung der Arbeitszeit. Sollte der Arbeitgeber dies versäumen, kann der Mitarbeiter dies nicht als Zustimmung auslegen.

Schlagworte

ARBEITSRECHT ARBEITGEBER TEILZEITARBEIT RECHTSPRECHUNG RECHT URTEIL BERATER ES PRAXIS Altenheim Hannover