CareLit Fachartikel
Teilzeitwünsche müssen verhandelt werden
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 8 · S. 17
Dokument
68489
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Februar 2003. Das Gericht befand, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, den Teilzeitwunsch eines Mitarbeiters zu verhandeln. Selbiges gilt ebenfalls für die Verkürzung oder Neuverteilung der Arbeitszeit. Sollte der Arbeitgeber dies versäumen, kann der Mitarbeiter dies nicht als Zustimmung auslegen.
Schlagworte
ARBEITSRECHT
ARBEITGEBER
TEILZEITARBEIT
RECHTSPRECHUNG
RECHT
URTEIL
BERATER
ES
PRAXIS
Altenheim
Hannover