CareLit Fachartikel
Das Behinderungsverbot nach § 8 PersVG gegenüber dem Personalrat und seinen Mitgliedern
Kunze, H. · Die Personalvertretung, Berlin · 2003 · Heft 8 · S. 284 bis 287
Dokument
68512
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz dürfen Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach diesem Gesetz wahrnehmen nicht behindert werden. Der Autor bezieht sich in seinem Aufsatz nur auf den Personalrat als Gremium, seine Mitglieder und den Vorstand. Nach einem allgemeinen Teil beschäftigt sich der Autor mit Behinderungsfällen, Behinderungen innerhalb des Personalrats und disziplinaroder arbeitsrechtlichen Maßnahmen bei Fehlverhalten von Personalratsmitgliedern.
Schlagworte
PERSONALRAT
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
Die Personalvertretung
Berlin