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Befristeter Arbeitsvertrag bei Vertretung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 5. Juni 2002
Die Personalvertretung, Berlin · 2003 · Heft 8 · S. 310 bis 312
Dokument
68517
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall streiten die Parteien darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis auf Grund einer Beendigungsvereinbarung am 31. März 1999 geendet hat. Das BAG stellte fest, dass der Sachgrund der Vertretung nicht die Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Ausscheiden des Vertretenen rechtfertigt.
Schlagworte
URTEIL
ARBEITSVERTRAG
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
Die Personalvertretung
Berlin