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Pflichten des öffentlichen Arbeitgebers bei betriebsbedingter Kündigung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Juni 2002

Die Personalvertretung, Berlin · 2003 · Heft 8 · S. 314 bis 318

Dokument
68519
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2003
Jahrgang 46
Seiten
314 bis 318
Erschienen: 2003-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall streiten die Parteien um die Wirksamkeit einer außerordentlichen betriebsbedingten, mit Auslauffrist erklärten Kündigung. Das BAG stellte fest, dass § 55 BAT seinem Wortlaut nach auch die außerordentlich betriebsbedingte Kündigung aus wichtigem Grund ausschließt und verweist den Arbeitgeber insoweit auf eine Änderungskündigung.

Schlagworte

URTEIL ARBEITGEBER ÖFFENTLICH KÜNDIGUNG Die Personalvertretung Berlin