CareLit Fachartikel
Pflichten des öffentlichen Arbeitgebers bei betriebsbedingter Kündigung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Juni 2002
Die Personalvertretung, Berlin · 2003 · Heft 8 · S. 314 bis 318
Dokument
68519
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall streiten die Parteien um die Wirksamkeit einer außerordentlichen betriebsbedingten, mit Auslauffrist erklärten Kündigung. Das BAG stellte fest, dass § 55 BAT seinem Wortlaut nach auch die außerordentlich betriebsbedingte Kündigung aus wichtigem Grund ausschließt und verweist den Arbeitgeber insoweit auf eine Änderungskündigung.
Schlagworte
URTEIL
ARBEITGEBER
ÖFFENTLICH
KÜNDIGUNG
Die Personalvertretung
Berlin