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Schwerbehinderte müssen nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten!

Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2003 · Heft 8 · S. 638 bis 641

Dokument
68533
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B.
Ausgabe
Heft 8 / 2003
Jahrgang 42
Seiten
638 bis 641
Erschienen: 2003-08-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2002. Das Gericht befand, dass jede über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit Mehrarbeit ist und von schwerbehinderten Menschen verweigert werden kann.

Schlagworte

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