CareLit Fachartikel
Patientenwille ist entscheidend BGH, Beschluss vom 17. März 2003
Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 8 · S. 97 bis 107
Dokument
68686
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn für einen Patienten ein Betreuer bestellt ist, so hat dieser dem Patientenwillen gegenüber Arzt und Pflegepersonal in eingener rechtlicher Verantwortung Geltung zu verschaffen. Seine Einwilligung in eine lebenserhaltende Behandlung kann der Betreuer jedoch nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts wirksam verweigern.
Schlagworte
URTEIL
PATIENT
EINWILLIGUNG
Patienten Rechte
Frankfurt