CareLit Fachartikel

Patientenwille ist entscheidend BGH, Beschluss vom 17. März 2003

Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 8 · S. 97 bis 107

Dokument
68686
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2003
Jahrgang 2
Seiten
97 bis 107
Erschienen: 2003-08-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Wenn für einen Patienten ein Betreuer bestellt ist, so hat dieser dem Patientenwillen gegenüber Arzt und Pflegepersonal in eingener rechtlicher Verantwortung Geltung zu verschaffen. Seine Einwilligung in eine lebenserhaltende Behandlung kann der Betreuer jedoch nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts wirksam verweigern.

Schlagworte

URTEIL PATIENT EINWILLIGUNG Patienten Rechte Frankfurt