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Überhöhte Klinikrechnungen zahlt der Patient LG Osnabrück, Urteil vom 23. Dezember 2002

Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 8 · S. 107 bis 109

Dokument
68687
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2003
Jahrgang 2
Seiten
107 bis 109
Erschienen: 2003-08-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Das LG Osnabrück kam in seinem Urteil vom 23.12.02 zu der Auffassung, dass private Krankenversicherungen nicht für stark überhöhte Klinikrechnungen ihrer Mitglieder aufkommen müssen. Wenn der Kostenvoranschlag sehr viel niedriger ausfällt als die Rechnung nach abgeschlossener Behandlung, kann dieser Fall einreten.

Schlagworte

URTEIL KRANKENVERSICHERUNG PRIVAT PATIENT Patienten Rechte Frankfurt