CareLit Fachartikel
Bleibt Pflege immer ein Heilund Hilfsberuf? Verändert sich aufgrund neuer Rechtsprechung der Status der Pflegepersonen in Deutschland? (Teil 3)
Böhme, H.; Jacobs, P. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2003 · Heft 8 · S. 64 bis 68
Dokument
68717
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegepersonen haben nur dann ein Weigerungsrecht, wenn sie nicht in der Lage sind, eine Tätigkeit durchzuführen. In diesem Fall hat der Arbeitgeber das Recht, das Personal nachzuqualifizieren. Maßgeblich ist nicht der Ausbildungsinhalt der Krankenoder Altenpflegeausbildung, sondern was erlernbar ist.
Schlagworte
KOMPLIKATION
PFLEGEPERSONAL
VERANTWORTLICHKEIT
PFLEGERECHT
Deutschland
Pflege- & Krankenhausrecht
Melsungen