CareLit Fachartikel

Zur Bewerbung sogenannter Fitnessprodukte - L-Glutamin BGH, Urteil vom 3. April 2003

Pharma Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 8 · S. 297 bis 300

Dokument
68757
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2003
Jahrgang 25
Seiten
297 bis 300
Erschienen: 2003-08-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Beklagte vertreibt im Versandhandel sogenannte Fitness Products. In einer Zeitschrift warb sie für ihre Produkte, die alle nicht als Arzneimittel zugelassen sind, L-Glutaim Kapseln, BCAA Drops u.a. Die Produkte werden in der Werbung teilweise als Nahrungsergänzungsmittel oder als Sportlernahrung bezeichnet. Kläger ist der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. Er hat Aussagen in der Werbung der Beklagten als wettbewerbswidrig beanstandet und begehrt daher deren Unterlassung.

Schlagworte

URTEIL MARKETING NAHRUNGSMITTEL ARZNEIMITTEL Pharma Recht Frankfurt