CareLit Fachartikel
Zur Bewerbung sogenannter Fitnessprodukte - L-Glutamin BGH, Urteil vom 3. April 2003
Pharma Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 8 · S. 297 bis 300
Dokument
68757
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte vertreibt im Versandhandel sogenannte Fitness Products. In einer Zeitschrift warb sie für ihre Produkte, die alle nicht als Arzneimittel zugelassen sind, L-Glutaim Kapseln, BCAA Drops u.a. Die Produkte werden in der Werbung teilweise als Nahrungsergänzungsmittel oder als Sportlernahrung bezeichnet. Kläger ist der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. Er hat Aussagen in der Werbung der Beklagten als wettbewerbswidrig beanstandet und begehrt daher deren Unterlassung.
Schlagworte
URTEIL
MARKETING
NAHRUNGSMITTEL
ARZNEIMITTEL
Pharma Recht
Frankfurt