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AGE-Expertengruppe verfolgt Umsetzung in den europäischen Ländern EU-Massnahmen gegen Diskriminierung sollen auch für ältere Menschen gelten

Scholl, A. · Pro Alter, Köln · 2003 · Heft 8 · S. 65 bis 67

Dokument
68769
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pro Alter, Köln
Autor:innen
Scholl, A.
Ausgabe
Heft 8 / 2003
Jahrgang 36
Seiten
65 bis 67
Erschienen: 2003-08-01 00:00:00
ISSN
1430-1911
DOI

Zusammenfassung

Bis zum 15. Juli sollten die 15 EU-Länder die neuen europäischen Antidiskriminierungsbestimmungen in nationales Recht umwandeln. Deutschland und neun weitere EU-Länder haben jedoch noch keine Gesetzesentwürfe vorgelegt oder nur teilweise die Eu-Anforderungen umgesetzt. Die AGE und andere Nicht-Regierungs-Organisationen fordern, die Vorgaben der Richlinien der EU zu erweitern und das Merkmal Alter mit in die nationalen Gesetze zur Antidiskriminierung aufzunehmen.

Schlagworte

ERWACHSENER 70 JAHRE UND ÄLTER EUROPÄISCHE UNION DISKRIMINIERUNG RICHTLINIE ALTER Pro Alter Köln