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Die Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V) Zugleich zum Verhältnis von SGB V zum MPG

Zuck, R. · Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt · 2003 · Heft 8 · S. 417 bis 421

Dokument
68804
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Sozialrecht, Frankfurt
Autor:innen
Zuck, R.
Ausgabe
Heft 8 / 2003
Jahrgang 12
Seiten
417 bis 421
Erschienen: 2003-08-15 00:00:00
ISSN
0941-7915
DOI

Zusammenfassung

Mit § 139 SGB V ist erstmals eine ausdrückliche Regelung der Qualitätssicherung von Hilfsmitteln erfolgt. Ziel war die Sicherstellung einer wirtschaftlichen und einwandfreien Leistungserbringung bei Hilfsmitteln. Der Autor erläutert den Begriff der Neuheit eines Hilfmittels und nennt die Kriterien. Anschließend geht es um die Frage der Zulässigkeit zusätzlicher Anforderung nach SGB V.

Schlagworte

PFLEGEHILFSMITTEL MEDIZINPRODUKTEGESETZ SOZIALGESETZBUCH Neue Zeitschrift für Sozialrecht Frankfurt