CareLit Fachartikel
Keine Rückvergütungspflicht bei enteraler Ernährung
Plantholz, M. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 9 · S. 20
Dokument
68813
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um die Frage, ob enteral ernährte Bewohner Abzüge vom Heimentgelt für ersparte Aufwendungen bei der Verpflegung geltend machen oder Rückforderungen erhegen können.
Schlagworte
HEIMGESETZ
RECHT
HEIMTRÄGER
SONDENERNÄHRUNG
INFUSIONSTHERAPIE
VERGÜTUNG
Diesem
Beitrag
Frage
Enteral
Ernährte
Bewohner
Abzüge
Heimentgelt
Ersparte
Aufwendungen