CareLit Fachartikel

Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit BAG, Beschlus vom 18. Februar 2003

Marquardt, B. · Das Krankenhaus, Berlin · 2003 · Heft 9 · S. 707 bis 710

Dokument
68864
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Marquardt, B.
Ausgabe
Heft 9 / 2003
Jahrgang 95
Seiten
707 bis 710
Erschienen: 2003-09-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Im hier vorgestellten Fall hatte der Senat des Bundesarbeitsgerichts ( BAG) darüber zu entscheiden, inwieweit der Bereitschaftsdienst in Deutschland als Arbeitszeit zu werten ist. Der BAG hat diese Frage gründsätzlich positiv beantwortet. Der Begriff der Arbeitszeit ist europarechtlich ein anderer als der des Arbeitszeitgesetzes.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT URTEIL Das Krankenhaus Berlin