CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit BAG, Beschlus vom 18. Februar 2003
Marquardt, B. · Das Krankenhaus, Berlin · 2003 · Heft 9 · S. 707 bis 710
Dokument
68864
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im hier vorgestellten Fall hatte der Senat des Bundesarbeitsgerichts ( BAG) darüber zu entscheiden, inwieweit der Bereitschaftsdienst in Deutschland als Arbeitszeit zu werten ist. Der BAG hat diese Frage gründsätzlich positiv beantwortet. Der Begriff der Arbeitszeit ist europarechtlich ein anderer als der des Arbeitszeitgesetzes.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITSZEIT
URTEIL
Das Krankenhaus
Berlin