CareLit Fachartikel
Wie ausführlich muss die Patientenaufklärung dokumentiert werden?
Stöhr, K. · Patienten Rechte, Frankfurt · 2002 · Heft 6 · S. 65 bis 68
Dokument
69110
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärztliche Eingriffe in den Körper des Patienten bedürfen der Einwilligung des Patienten. Eine rechtswirksame Einwilligung liegt nur vor, wenn der Patient ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Eine Verletzung der Aufklärungspflicht kann zum Schadenersatz verpflichten. Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Patientenaufklärung liegt also im Interesse des Arztes.
Schlagworte
PATIENTENRECHT
AUFKLÄRUNGSPFLICHT
DOKUMENTATION
MEDIZIN
Patienten Rechte
Frankfurt