CareLit Fachartikel

Wie ausführlich muss die Patientenaufklärung dokumentiert werden?

Stöhr, K. · Patienten Rechte, Frankfurt · 2002 · Heft 6 · S. 65 bis 68

Dokument
69110
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Stöhr, K.
Ausgabe
Heft 6 / 2002
Jahrgang 2
Seiten
65 bis 68
Erschienen: 2002-06-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Ärztliche Eingriffe in den Körper des Patienten bedürfen der Einwilligung des Patienten. Eine rechtswirksame Einwilligung liegt nur vor, wenn der Patient ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Eine Verletzung der Aufklärungspflicht kann zum Schadenersatz verpflichten. Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Patientenaufklärung liegt also im Interesse des Arztes.

Schlagworte

PATIENTENRECHT AUFKLÄRUNGSPFLICHT DOKUMENTATION MEDIZIN Patienten Rechte Frankfurt