CareLit Fachartikel
Falsche Angaben bei Krankenversicherungsabschluss führen zu Regressansprüchen OLG Koblenz, Urteil vom 25. Januar 2002
Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 1 · S. 15 bis 18
Dokument
69123
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn eine Frau beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung verschweigt, dass sie einen Wirbelsäulenschaden hat und ihre Erwerbsfähigkeit um 30 Prozent gemindert ist, so kann die Versicherung den Vertrag auflösen und bereits gezahlte Behandlungskosten zurück verlangen.
Schlagworte
URTEIL
KRANKENVERSICHERUNG
PRIVAT
BETRUG
Patienten Rechte
Frankfurt