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Falsche Angaben bei Krankenversicherungsabschluss führen zu Regressansprüchen OLG Koblenz, Urteil vom 25. Januar 2002

Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 1 · S. 15 bis 18

Dokument
69123
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2003
Jahrgang 2
Seiten
15 bis 18
Erschienen: 2003-01-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Wenn eine Frau beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung verschweigt, dass sie einen Wirbelsäulenschaden hat und ihre Erwerbsfähigkeit um 30 Prozent gemindert ist, so kann die Versicherung den Vertrag auflösen und bereits gezahlte Behandlungskosten zurück verlangen.

Schlagworte

URTEIL KRANKENVERSICHERUNG PRIVAT BETRUG Patienten Rechte Frankfurt