CareLit Fachartikel
Anspruch des Patienten auf Herausgabe der Originalröntgenbilder OLG München, Urteil vom 19. April 2001
Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 1 · S. 19 bis 21
Dokument
69124
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall verlangt der Kläger vom Beklagten die Herausgabe von Original-Röntgenaufnahmen, die anlässlich einer Krankenhausbehandlung gemacht wurden. Das OLG München urteilt, dass ein Patient grundsätzlich die Röntgenbilder verlangen kann, um eventuelle Behandlungsfehler zu überprüfen.
Schlagworte
URTEIL
RÖNTGENAUFNAHME
PATIENTENRECHT
Behandlungsfehler
Patienten Rechte
Frankfurt