CareLit Fachartikel
Anspruch des Patienten auf Herausgabe der Originalröntgenbilder OLG München, Urteil vom 19. April 2001
Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 1 · S. 19 bis 21
Dokument
69124
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall verlangt der Kläger vom Beklagten die Herausgabe von Original-Röntgenaufnahmen, die anlässlich einer Krankenhausbehandlung gemacht wurden. Das OLG München urteilt, dass ein Patient grundsätzlich die Röntgenbilder verlangen kann, um eventuelle Behandlungsfehler zu überprüfen.
Schlagworte
URTEIL
RÖNTGENAUFNAHME
PATIENTENRECHT
Patienten Rechte
Frankfurt