CareLit Fachartikel
Adressherausgabe an Krankenkassen BSG, Urteil vom 28. November 2002
Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 1 · S. 21 bis 27
Dokument
69125
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall wehrt sich die Klägerin gegen eine die Mitgliederwerbung betreffende Aufsichtsmaßnahme des Bundesversicherungsamts (BVA). Das Bundessozialgericht urteilt, dass Krankenkasen von Arbeitgebern keine Namen und Anschriften von Auszubildenden und Berufsanfängern erbitten dürfen, um die Adressen für die Werbung von Mitgliedern zu benutzen.
Schlagworte
URTEIL
KRANKENKASSE
MARKETING
ARBEITGEBER
Patienten Rechte
Frankfurt