CareLit Fachartikel

Dürfen Patienten vom Arzt an Termine erinnert werden?

Frehse, M. · Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 68 bis 69

Dokument
69206
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Frehse, M.
Ausgabe
Heft 6 / 2003
Jahrgang 2
Seiten
68 bis 69
Erschienen: 2003-06-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Rechtsanwalt Michael Frehse antwortet auf die Frage, inwieweit der Patient an Termine in der Arztpraxis erinnert werden darf. Grundsätzlich bestehen keine berufsrechtlichen Bedenken, wenn ein Arzt einen Patienten an einen vereinbarten Termin durch ein Anschreiben erinnert. Das Fälligkeitsschreiben muss allerdings persönlich an den Patienten gerichtet sein. Der Beitrag erläutert, was noch zu beachten ist.

Schlagworte

BERUFSORDNUNG PATIENT ARZTPRAXIS RECHT Patienten Rechte Frankfurt