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Verschiedene Materialkombinationen sind keine Behandlungsalternativen und bedürfen nicht der Patientenaufklärung Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10. Juli 2002

Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 70 bis 73

Dokument
69207
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2003
Jahrgang 2
Seiten
70 bis 73
Erschienen: 2003-06-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Das OLG Karlsruhe kam zu der Auffassung, dass der Arzt nicht von sich aus über die Möglichkeit der Verwendung verschiedener Materialkombinationen bei einer Totalendoprothese aufklären muss, weil es sich dabei nicht um Behandlungsalternativen mit jeweils wesentlich unterschiedlichen Belastungen des Patienten oder wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen handelt.

Schlagworte

URTEIL PATIENT AUFKLÄRUNGSPFLICHT PROTHETIK Patienten Rechte Frankfurt