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Verschiedene Materialkombinationen sind keine Behandlungsalternativen und bedürfen nicht der Patientenaufklärung Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10. Juli 2002
Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 70 bis 73
Dokument
69207
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Karlsruhe kam zu der Auffassung, dass der Arzt nicht von sich aus über die Möglichkeit der Verwendung verschiedener Materialkombinationen bei einer Totalendoprothese aufklären muss, weil es sich dabei nicht um Behandlungsalternativen mit jeweils wesentlich unterschiedlichen Belastungen des Patienten oder wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen handelt.
Schlagworte
URTEIL
PATIENT
AUFKLÄRUNGSPFLICHT
PROTHETIK
Patienten Rechte
Frankfurt