CareLit Fachartikel
Sitzbadewanne ist nur mit Attest medizinisches Hilfsmittel FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2001
Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 73 bis 77
Dokument
69208
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall kommt das FG Rheinland-Pfalz zu der Auffassung, dass medizinische Hilfsmittel - in diesem Fall eine Sitzbadewanne mit Wannentür - nur dann steuerlich geltend gemacht werden können, wenn vor dem Kauf durch ein amtsoder vertrauensärztliches Attest belegt wird, dass die Anschaffung notwendig ist.
Schlagworte
URTEIL
PFLEGEHILFSMITTEL
Patienten Rechte
Frankfurt