CareLit Fachartikel

Sitzbadewanne ist nur mit Attest medizinisches Hilfsmittel FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2001

Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 73 bis 77

Dokument
69208
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2003
Jahrgang 2
Seiten
73 bis 77
Erschienen: 2003-06-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall kommt das FG Rheinland-Pfalz zu der Auffassung, dass medizinische Hilfsmittel - in diesem Fall eine Sitzbadewanne mit Wannentür - nur dann steuerlich geltend gemacht werden können, wenn vor dem Kauf durch ein amtsoder vertrauensärztliches Attest belegt wird, dass die Anschaffung notwendig ist.

Schlagworte

URTEIL PFLEGEHILFSMITTEL Patienten Rechte Frankfurt