CareLit Fachartikel
Die Kasse zahlt nicht jede Therapie OLG Koblenz, Urteil vom 16. November 2001
Patienten Rechte, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 77 bis 78
Dokument
69209
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenkassen sind nicht zur Kostenübernahme von fragwürdigen Behandlungsmethoden wie z.B. der Bioresonanztherapie verpflichtet.Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung garantiert keine Erstattung der Behandlungskosten. Im hier vorgestellten Fall begehrt die Klägerin der Erstattung von Aufwendungen für Heilpraktikerbehandlungen auf Grund eines mit der Beklagten geschlossenen Zusatzkrankenversicherungsvertrags.
Schlagworte
KOSTENERSTATTUNG
KRANKENKASSE
URTEIL
HEILPRAKTIKER
Patienten Rechte
Frankfurt