CareLit Fachartikel

Wer hat ein Recht auf Einsicht?

Pflegen Ambulant, Melsungen · 2003 · Heft 6 · S. 52 bis 54

Dokument
69221
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegen Ambulant, Melsungen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2003
Jahrgang 14
Seiten
52 bis 54
Erschienen: 2003-06-01 00:00:00
ISSN
0937-0277
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um die Frage, ob Pflegebedürftige der Krankenkasse besonders intime Daten offenlegen müssen. Es werden Grundsätze dargelegt, nach denen den Pflegekassen notwendige Daten für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt werden müssen. Wichtig ist hier die Differenzierung.

Schlagworte

PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT LEISTUNGSERFASSUNG DATENSCHUTZ RECHT KRANKENKASSE ARBEIT DOKUMENTATION EIGENTUM FÜHRUNG ZEIT ESSEN KRANKENPFLEGE UNTERLAGEN BEURTEILUNG Pflegen Ambulant Melsungen