CareLit Fachartikel
Wer hat ein Recht auf Einsicht?
Pflegen Ambulant, Melsungen · 2003 · Heft 6 · S. 52 bis 54
Dokument
69221
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um die Frage, ob Pflegebedürftige der Krankenkasse besonders intime Daten offenlegen müssen. Es werden Grundsätze dargelegt, nach denen den Pflegekassen notwendige Daten für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt werden müssen. Wichtig ist hier die Differenzierung.
Schlagworte
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
LEISTUNGSERFASSUNG
DATENSCHUTZ
RECHT
KRANKENKASSE
ARBEIT
DOKUMENTATION
EIGENTUM
FÜHRUNG
ZEIT
ESSEN
KRANKENPFLEGE
UNTERLAGEN
BEURTEILUNG
Pflegen Ambulant
Melsungen