CareLit Fachartikel
Unzureichende Aufklärung bei der Entfernung eines Weisheitszahnes OLG Köln, Urteil vom 12. März 2003
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 8 · S. 96 bis 97
Dokument
69293
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem hier vorgestellten Fall haftet der Beklagte dem Kläger aus dem Gesichtspunkt unzureichender Aufklärung über die mit der Entfernung des Weisheitszahnes verbundenen Risiken. Der beklagte Zahnarzt wäre verpflichtet gewesen, den klagenden Patienten darüber aufzuklären, dass die Extraktion eines Weisheitszahnes eine Entzündung hervorrufen kann, die sich zu einer Osteomyelitis entwickeln kann.
Schlagworte
URTEIL
AUFKLÄRUNGSPFLICHT
ZAHNERKRANKUNG
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht
Frankfurt