CareLit Fachartikel

Unzureichende Aufklärung bei der Entfernung eines Weisheitszahnes OLG Köln, Urteil vom 12. März 2003

Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 8 · S. 96 bis 97

Dokument
69293
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2003
Jahrgang 15
Seiten
96 bis 97
Erschienen: 2003-08-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

In dem hier vorgestellten Fall haftet der Beklagte dem Kläger aus dem Gesichtspunkt unzureichender Aufklärung über die mit der Entfernung des Weisheitszahnes verbundenen Risiken. Der beklagte Zahnarzt wäre verpflichtet gewesen, den klagenden Patienten darüber aufzuklären, dass die Extraktion eines Weisheitszahnes eine Entzündung hervorrufen kann, die sich zu einer Osteomyelitis entwickeln kann.

Schlagworte

URTEIL AUFKLÄRUNGSPFLICHT ZAHNERKRANKUNG Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht Frankfurt