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Leitlinien sind keine verbindlichen Handlungsanleitungen, sie dienen nur der Ortientierung Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 25. März 2002

Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 8 · S. 99 bis 100

Dokument
69294
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2003
Jahrgang 15
Seiten
99 bis 100
Erschienen: 2003-08-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Das OLG Naumburg entschied, dass Leitlinien lediglich Informationscharakter für Ärzte haben. Im vorgestellten Fall begehrt die Klägerin von der Beklagten Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, die Berufung wurde zugelassen, hatte aber in der Sache keinen Erfolg.

Schlagworte

URTEIL RICHTLINIE DISEASE MANAGEMENT INFORMATION Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht Frankfurt