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Prüfungsamt muss für Fehler zahlen OLG Koblenz, Urteil vom 25. April 2001
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 8 · S. 111 bis 114
Dokument
69299
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Koblenz kommt zu der Auffassung, dass der Geprüfte Schadenersatz vom Prüfungsamt für Mediziner verlangen kann, wenn bei einer Prüfung Fehler gemacht wurden. Dazu werden auch die finanziellen Nachteile gerechnet, die der Betroffene auf Grund eines verspäteten Berufsstarts erleidet.
Schlagworte
URTEIL
PRÜFSTELLE
SCHADENSERSATZ
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht
Frankfurt