CareLit Fachartikel
Zur Bewerbung sogenannter Fitnessprodukte - L-Glutamin BGH, Urteil vom 3. April 2003
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 8 · S. 100 bis 103
Dokument
69322
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall betreibt die Beklagte im Versandhandel von ihr so bezeichnete Fitness-Products. In einer Zeitschrift warb sie für die nicht als Arzneimittel zugelassenen Mittel L-Glutamin Kapseln u. a. Die Produkte wurden teilsweise als Nahrungsergänzungsmittel und teilweise als Sportlernahrung bezeichnet. Der Kläger, Verband Sozialer Wettbewerb e.V., hat einige Aussagen in der Werbung der Bekagten für die Mittel als wettbewerbswidrig beanstandet.
Schlagworte
MARKETING
URTEIL
NAHRUNGSERGÄNZUNG
ARZNEIMITTEL
Lebensmittel und Recht
Frankfurt