CareLit Fachartikel

Zur Bewerbung sogenannter Fitnessprodukte - L-Glutamin BGH, Urteil vom 3. April 2003

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 8 · S. 100 bis 103

Dokument
69322
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2003
Jahrgang 7
Seiten
100 bis 103
Erschienen: 2003-08-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall betreibt die Beklagte im Versandhandel von ihr so bezeichnete Fitness-Products. In einer Zeitschrift warb sie für die nicht als Arzneimittel zugelassenen Mittel L-Glutamin Kapseln u. a. Die Produkte wurden teilsweise als Nahrungsergänzungsmittel und teilweise als Sportlernahrung bezeichnet. Der Kläger, Verband Sozialer Wettbewerb e.V., hat einige Aussagen in der Werbung der Bekagten für die Mittel als wettbewerbswidrig beanstandet.

Schlagworte

MARKETING URTEIL NAHRUNGSERGÄNZUNG ARZNEIMITTEL Lebensmittel und Recht Frankfurt