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Nahrungsergänzungsmittel für Sportler HansOLG Hamburg, Urteil vom 5. Oktober 2000
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 8 · S. 118 bis 120
Dokument
69323
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das HansOLG Hamburg stellt in seinem Urteil vom 5. Oktober 2000 fest, dass es nicht ungesetzlich sei, ein nicht als Arzneimittel zugelassenes Nahrungsergänzungsmittel für Sportler anzubieten, mit dem sich der Muskelaufbau fördern lässt, wenn sich aus den Umständen nicht ergibt, dass dies sein einziger Zweck ist und die Möglichkeit besteht, mit dem Mittel Defizite bei der Ernährung auszugleichen.
Schlagworte
URTEIL
ARZNEIMITTEL
NAHRUNGSERGÄNZUNG
Lebensmittel und Recht
Frankfurt