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Nahrungsergänzungsmittel für Sportler HansOLG Hamburg, Urteil vom 5. Oktober 2000

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 8 · S. 118 bis 120

Dokument
69323
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2003
Jahrgang 7
Seiten
118 bis 120
Erschienen: 2003-08-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Das HansOLG Hamburg stellt in seinem Urteil vom 5. Oktober 2000 fest, dass es nicht ungesetzlich sei, ein nicht als Arzneimittel zugelassenes Nahrungsergänzungsmittel für Sportler anzubieten, mit dem sich der Muskelaufbau fördern lässt, wenn sich aus den Umständen nicht ergibt, dass dies sein einziger Zweck ist und die Möglichkeit besteht, mit dem Mittel Defizite bei der Ernährung auszugleichen.

Schlagworte

URTEIL ARZNEIMITTEL NAHRUNGSERGÄNZUNG Lebensmittel und Recht Frankfurt