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Zur Werbung mit Gleiche Verträglichkeit HansOLG Hamburg, Urteil vom 3. Juli 2003
Pharma Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 9 · S. 330 bis 332
Dokument
69400
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gericht kommt zu der Auffassung, es sei irreführend, wenn eine Werbeaussage auf Studien gestüzt wird, die diese Aussage nicht tragen. Die Irreführung liege nicht darin, dass die Ausage falsch sei, sondern dass sie jeder Grundlage entbehre. Deshalb gelte dies nicht, wenn die in Bezug genommene Studie als Erkenntnsiquelle in Betracht komme.
Schlagworte
URTEIL
MARKETING
ARZNEIMITTEL
Pharma Recht
Frankfurt