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Zur Werbung mit Gleiche Verträglichkeit HansOLG Hamburg, Urteil vom 3. Juli 2003

Pharma Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 9 · S. 330 bis 332

Dokument
69400
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2003
Jahrgang 25
Seiten
330 bis 332
Erschienen: 2003-09-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das Gericht kommt zu der Auffassung, es sei irreführend, wenn eine Werbeaussage auf Studien gestüzt wird, die diese Aussage nicht tragen. Die Irreführung liege nicht darin, dass die Ausage falsch sei, sondern dass sie jeder Grundlage entbehre. Deshalb gelte dies nicht, wenn die in Bezug genommene Studie als Erkenntnsiquelle in Betracht komme.

Schlagworte

URTEIL MARKETING ARZNEIMITTEL Pharma Recht Frankfurt