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Das Urteil
Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 1 · S. 16 bis 17
Dokument
69419
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Beschluss vom 4. November 2002 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Rolle der Heimaufsicht gestärkt. Die Heimaufsicht darf unangemeldet Überwachungsmaßnahmen durchführen und ist kein Verwaltungsakt. Es liegt im Ermessen der Behörde, ob die Heimnachschau angemeldet oder unangemeldet erfolgt.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
RECHT
URTEIL
HEIMAUFSICHT
Unangemeldet
Seinem
Beschluss
November
Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg
Rolle
Gestärkt
Überwachungsmaßnahmen
Durchführen
Verwaltungsakt
Altenheim