CareLit Fachartikel
Unterschiedliche Sätze auch in NRW möglich
Dissel, N. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 1 · S. 28 bis 29
Dokument
69423
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dieser Beitrag behandelt das aktuelle Urteil des Dortmunder Sozialgerichts. Es übernimmt das Urteil des Bundessozialgerichts vom Juli 2003, nach dem Heimbetreiber ohne Zustimmung der Landesverbände bei bewohnerbezogener Förderung die Investitionsaufwendungen gesondert berechnen können.
Schlagworte
HEIMTRÄGER
RECHTSPRECHUNG
KOSTEN
INVESTITION
URTEIL
SOZIALE GESETZGEBUNG
Beitrag
Behandelt
Aktuelle
Dortmunder
Sozialgerichts
Übernimmt
Bundessozialgerichts
Heimbetreiber
Zustimmung
Landesverbände